Ambius - Obst

Obst am Arbeitsplatz

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Wussten Sie, dass?

Es lohnt sich auch steuerlich den Ambius Healthsnack zu bestellen, denn § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetz (EStG) definiert: "Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro pro Person im Kalenderjahr nicht übersteigen."

Praktische Information

Ambius unterstützt Sie dabei, Ihren Mitarbeitern das neue Angebot schnell bekannt zu machen. So sorgen wir u.a. gemeinsam dafür, dass das Obst gut sichtbar platziert wird. Zusammen mit einer attraktiven Präsentation in ansprechenden Displays und mit informativen Obstkarten machen wir es Ihren Mitarbeitern damit noch leichter, eine gesunde Wahl zu treffen.

Weitere Informationen und Anregungen

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